Die Verkündigungsteams der EKHN sind aus Personen dreier Berufsgruppen zusammengesetzt, die interprofessionell zusammenarbeiten sollen. Damit aus Einzelpersonen ein Team wird, bedarf es einer Entwicklung. Auf dieser Seite finden Sie eine grundlegende Beschreibung der drei Professionen und ihrer Verantwortung für den Nachbarschaftsraum und eine schlanke Übersicht zum Start von Verkündigungsteams unter dem Motto: Praktisches auf den Punkt gebracht.

Hilfreiches zur Teamentwicklung findet sich aber auch auf den folgenden Seiten.


Der EINE Dienst - eine kurze berufstheoretische Skizze

Eine kurze berufstheoretische Skizze aus kirchentheoretischer und ekklesiologischer Perspektive

Hintergrund der Einrichtung von sog. „Verkündigungsteams“ ist die praktische Einsicht, dass eine engere Zusammenarbeit in einer größeren Vielfalt der Perspektiven des jeweiligen fachlichen Wissen hilfreich ist, um die aktuellen Herausforderungen kirchlicher Arbeit besser wahrzunehmen, zu deuten und dann entsprechend zu handeln.

Daher soll zu einem jeweils die Kollegialität innerhalb der einzelnen Berufsgruppen gestärkt werden, so dass die intraprofessionelle Kooperation ausgeweitet werden kann zu echter Zusammenarbeit mit geregelten Zuständigkeiten. Eine gelingende Kooperation kann dazu verhelfen, die eigenen Gaben und auch Grenzen zu erkennen und auf dieser Grundlage miteinander den Herausforderungen zu begegnen

Zum anderen soll es nicht bei der intraprofessionellen Kooperation (Mitglieder einer Berufsgruppe arbeiten miteinander an der gleichen Aufgabe) bleiben, sondern diese soll nach Möglichkeit hin zu einer interprofessionellen Kooperation (mehrere Berufe -- idealerweise mindestens drei –  arbeiten miteinander, unter Austausch ihrer professionellen Perspektiven an derselben Aufgabe) hin entwickelt werden.

Grundlage hierfür ist die theologische Einsicht, dass sich Evangelium in vielfältiger Weise, auf verschiedene Arten und durch unterschiedliche Mittel kommuniziert– z.B. in der gottesdienstlichen Feier, der Predigt, durch die Sakramente, in den Kasualien, im Bildungshandeln, dem Einsatz für Gerechtigkeit oder im solidarischen Hilfehandeln sowie in vielen Formen der Begegnung zwischen Menschen.

Die Aufgabe aller Christinnen und Christen ist es, das Evangelium in Wort und Tat in ihren jeweiligen Lebensbezügen zu bezeugen (vgl. Art. 4 KO). Diese Aufgabe wurzelt im Allgemeinen Priestertum aller Gläubigen, weil Christinnen und Christen vor Gott mit gleicher Priesterwürde begabt und mit der Vollmacht zum Priesterdienst als Bezeugung der in Christus eröffneten Gottesbeziehung ausgestattet sind. Darum kann diese Aufgabe als Auftrag zu dem einem Dienst aller Christinnen und Christen an und für die Welt bezeichnet werden: Die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk (VI. These der Barmer Theologischen Erklärung).

Das Evangelium kommuniziert sich (und muss nicht erst kommuniziert werden), weil es „Evangelium“ in seiner Struktur als etwas dem Menschen Begegnendes zu charakterisieren ist. Durch die Wirkung des Heiligen Geistes kann sich der  christliche Glaube Menschen in vielfältiger Weise, auf verschiedene Arten und durch unterschiedliche Mittel als gewiss machende Hoffnung und frei- und frohmachende Zuversicht auf Gottes Liebe hin erschließen.

Gleichwohl – darin waren sich die Reformatoren einig – ist es notwendig, eindeutige Kennzeichen (notae ecclesiae, Erkennungszeichen der Kirche sozusagen als „Alleinstellungsmerkmal“) zu bestimmen, an denen – um eine Formulierung Martin Luthers aufzunehmen – ein „armer irriger Mensch“ erkennen kann, dass sich hier wirklich die Kirche Jesu Christi ereignet. Darum beschreibt das Augsburger Bekenntnis (confessio augustana) in Artikel  V im Modus des Bekenntnisses und der Verheißung, dass der Heilige Geist durch die Mittel „Evangelium“ und „Sakramente“ den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt. Artikel V spricht hier vom „Predigtamt“, das nicht mit dem Pfarramt zu verwechseln ist und darum auch erst recht nicht identisch mit den konkreten Formen, in denen das Pfarramt historisch kontingent jeweils seine konkrete soziale und berufliche Gestalt gewinnt.

Vielmehr kann durch verschiedene Ämter in gleicher Würde (Priesterwürde), sichergestellt werden, dass der Auftrag aller Christ*innen (Priesterdienst) dauerhaft, verlässlich, öffentlich erkennbar, eindeutig und sachgerecht erfüllt wird. Diese „Ämter“ haben sich im Laufe der Geschichte in unterschiedlichen Berufen oder Tätigkeiten konkretisiert. Einig waren sich die Reformatoren darin, dass zur Übernahme einer bestimmten Aufgabe eine Beauftragung (vocatio externa, rite vocatus, vgl. CA XIV) erfolgt sein muss, durch die die- oder derjenige in den Dienst für andere tritt – ganz besonders, wenn es um „öffentliche Lehre“ geht.

Aufgabe aller ist es dabei, verlässlich Orte, Räume, Zeiten und Gelegenheiten zu schaffen, in denen sich in unterschiedlicher Art und Weise Evangelium kommunizieren und sich so Kirche  aktual und lokal ereignen kann. Ob dies jeweils für oder in Menschen (im Sinne „innerer Klarheit“/claritas interna) geschieht, ist allerdings dem menschlichen Handeln entzogen. Die Bereitstellung von Orten, Räumen, Zeiten und Gelegenheiten (im Sinne einer „äußeren Klarheit“/ claritas externa) hingegen nicht.“

Die in verschiedenen Berufen konkret gewordenen „Ämter“ (Beauftragung [mandatum] mit einer bestimmten übertragenen [rite vocatus] Aufgabe [munus] in den Dienst [ministerium] genommen sein [vocatio externa]) können jeweils nach ihrer Intention und jeweiligen Perspektive, ihrer Funktion sowie ihrer Mittelwahl (Art und Weise) unterschieden werden, ohne dass damit eine Über- oder Unterordnung verbunden ist.

(a) Kirchenmusikalischer Dienst

Der Kirchenmusikalische Dienst bringt in erster Linie eine kunstästhetische und kulturpädagogische Perspektive ein. Kirchenmusik gibt der geistgewirkten Kommunikation des Evangeliums in vielfältigen Formen und verschiedenen Handlungsfeldern Raum und Klanggestalt. Sie ermöglicht und begleitet subjektbestimmte religiöse Wahrnehmung und Praxis. Der kirchenmusikalische Dienst trägt für die „äußere Klarheit“ des Lobens und Bezeugens Gottes durch Singen und Musizieren besondere Verantwortung (vgl. KMusG).

Diese Verantwortung konkretisiert sich in verschiedenen Aspekten kirchlichen Handelns:

Im liturgischen Kontext ist sie als zweite, strukturell andere Sprachebene Teil der Kommunikationsprozesse zwischen Einzelnem wie auch der Gemeinschaft und Gott und vertieft in musikalischen Vollzügen die Wirkung der Wort-Verkündigung. In der kirchenjahreszeitlich und situativ angemessenen Gestaltung der Gottesdienste erweitern Lob und Dank, Bitte und Klage in musikalischer Form die Wahrnehmung und besitzen Transzendenzpotential.

In kulturellen Bildungsprozessen unterschiedlicher Formate vermittelt der kirchenmusikalische Dienst einerseits konkrete musikalische Fertigkeiten; durch vokale und instrumentale Arbeit und Ausbildung hat er Teil am Bildungshandeln der Kirche. Gleichzeitig fördert er die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen wie auch Bildungsprozesse in Familie, Gemeinde und Gesamtgesellschaft. Der kirchenmusikalische Dienst stellt die Möglichkeiten zu Teilnahme und Teilgabe in kulturellen (Bildungs-)Prozessen sicher. Kirchenmusikalische Bildung trägt zur Sensibilisierung der Wahrnehmung bei und hilft, religiös-emotional ausdrucksfähig zu werden. Als Teil der gesamtgesellschaftlichen kulturellen Szene hält das Arbeitsfeld Kirchenmusik christliche Glaubenszeugnisse auch jenseits der Gemeindegrenzen präsent.

Darüber hinaus ist Kirchenmusik Ausdruck christlichen Selbstverständnisses im Hier und Jetzt und stiftet Gemeinschaft. Im Singen, Musizieren und Hören führt sie Menschen über Generationen und Zeiten hinweg zusammen. Damit ist sie ein wesentlicher Faktor für Gemeindeaufbau und -entwicklung (vgl. EKD-Text 99)

Unterschiedliche Dimensionen der Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben werden so musikalisch eröffnet mit der Intention, dass sich Menschen im und durch das Gotteslob auf unmittelbare Weise das Evangelium als gewissmachende Zuversicht erschließt.

Neben der liturgischen und hymnologischen Kompetenz bringen Kirchenmusiker*innen daher auch pädagogische Fähigkeiten in ihren Dienst ein.
 

(b) Gemeinde-pädagogischer und diakonischer Dienst

Der gemeinde-pädagogische und diakonische Dienst bringt in erster Linie eine pädagogische und sozialraum-hermeneutische Perspektive ein und trägt für die Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Bildungsprozess aus evangelische Perspektive, dem solidarischen Hilfehandeln und dem Einsatz für Gerechtigkeit besondere Verantwortung.

Die drei genannten Bereiche sind für die Christenheit als in der Gesellschaft wirksame Handlungsgemeinschaft kennzeichnend und unverzichtbar. Auch wenn diese Themen ebenso von anderen Akteur*innen behandelt werden, zielt kirchliches Handeln darauf, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen und besonders in den Bereichen, die von Staat und Gesellschaft übersehen oder vernachlässigt werden, exemplarisch Aufgaben anzunehmen und ein eigenes Profil zu entwickeln.

Für den gemeindepädagogischen Dienst sind die „Modi der Kommunikation des Evangeliums“ des Bildens, des Unterstützens und der Verkündigung (vgl. EKD-Text 118) konstitutiv. Im Schwerpunkt des „Bildens“ geht es sowohl darum, allgemeine Bildungsprozesse von Menschen zu initiieren und zu begleiten als auch darum, Menschen die christliche Religion in evangelischer Perspektive erschließen zu helfen. Der Schwerpunkt des „Unterstützens“ nimmt die Herausforderungen aus dem Einsatz für Gerechtigkeit und des solidarischen Hilfehandelns auf, in dem sowohl die Wahrnehmung von „Menschen und sozialen Gruppierungen in ihren Nöten und systematischen Benachteiligungen“ (EKD-Text 118, 39) geschärft wird, als auch Unterstützungssysteme entwickelt und Vernetzungen geschaffen werden, um Ausgrenzungen und Stigmatisierungen entgegen zu wirken. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Förderung der Selbstwirksamkeit der jeweiligen Individuen („Empowerment“). Gemeinschaftsstiftende Elemente wie die Arbeit in und mit Gruppen sind auf der Schnittmenge zwischen „Bilden und Unterstützen“ zu verorten.

Bilden und Unterstützen sind zwar auch Ausdruck der Bezeugung des Evangeliums in Wort und Tat, im Mittelpunkt steht dabei aber das jeweilige Gegenüber mit seinen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten, weshalb die Handlungen nicht in erster Linie ausdrücklich darauf zielen, Glauben zu wecken und zu fördern – auch wenn dies natürlich durch das gemeinde-pädagogische-diakonische Handeln geschehen kann – insofern können sie auch „implizite Forme“ genannt werden. Darüber hinaus sind auch explizite Formen der Darstellung christlichen Glaubens in der Verantwortung des gemeinde-pädagogischen und diakonischen Dienstes. Dazu praktizieren Mitarbeiter*innen Formen von zielgruppenspezifischer Spiritualität und leiten dazu an. Sie bezeugen auf diese Weise ihren eigenen Glauben auf der Grundlage der allgemeinen Priesterwürde aller Christ*innen und ihrer Vollmacht zum gegenseitigen Priesterdienst.

Mit seinem der sektoralen Gemeindebetrachtung entgegenstehenden dimensionalen Blick auf den „Lebensraum Kirche“ entwirft der gemeindepädagogische Dienst eine gemeindliche Gesamtperspektive und trägt prozessorientiert, ressourcengenerierend und -orientierend eine wichtige Verantwortung für die Gemeindeentwicklung.

Gemeindepädagog*innen verfügen in der Regel über eine Doppelqualifikation in Sozialer Arbeit und Gemeindepädagogik. Als Mitarbeiter*innen im gemeindepädagogisch-diakonischen Dienst können aber auch – je nach konkreter Aufgabenstellung – Personen mit anderen pädagogischen und sozialarbeiterischen oder geisteswissenschaftlichen Qualifikationen arbeiten.

(c) Pfarrdienst

Die Aufgabe der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung weist die Artikel VII der Kirchenordnung zunächst dem Pfarrdienst zu und konkretisiert dies durch die Formulierung „Pfarrerinnen und Pfarrer haben die Verantwortung hierfür in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht“. Explizites Ziel dabei ist, dass sich das Evangelium Menschen durch das Wirken des Heiligen Geistes im Mittel von Wortverkündigung und Sakrament als gewiss machende Zuversicht erschließt.  Weil das Pfarramt dies öffentlich durch die Mittel Wort und Sakrament in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht tut und sich damit auf die expliziten Kennzeichen der Kirche, wie  sie im VII. Artikel des Augsburger Bekenntnisses formuliert sind, bezieht, ist sein Zweck direkt und explizit auf den Glauben im Sinne eines weckenden und fördernden Handelns  bezogenen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Pfarrdienst die Aufgabe zu, die Kohärenz zur theologischen Überlieferung zu sichern und den Bezug zur jeweiligen aktuellen Situation deutend offen zu halten. Der Pfarrdienst bringt daher die besondere Perspektive der Traditions- und Situationshermeneutik in den Diskurs mit den anderen kirchlichen Berufen mit ein. Dies geschieht durch ihre reflexive, hermeneutisch und systematisch- theologisch adäquate eigenständige Auseinandersetzung mit den vielfältigen ursprünglichen Zeugnissen des christlichen Glaubens (Traditionshermeneutik) und im Diskurs darüber mit anderen. Gleichzeitig müssen Pfarrer*innen die jeweilige aktuelle, gesellschaftliche und kirchliche Situation zu deuten und zu verstehen suchen. Dies geschieht durch eine differenzierte, kultur- und sozialwissenschaftlich geschulte Wahrnehmung der Gegenwart (Situationshermeneutik).  Beides – Traditions- und Situationshermeneutik – wird im Diskurs mit den Perspektiven anderer ergänzt, kritisch hinterfragt oder erweitert. So kann durch kirchliches Handeln ein Beitrag zur Gestaltung der gesellschaftlichen und kirchlichen Verhältnisse geleistet werden.

Pfarrer*innen sind durch die Ordination beauftragt, dafür zu sorgen „dass sie die gegenwärtige Wirklichkeit im Licht des Evangeliums deuten, [und] dass sie jene gemeinsame kirchliche Darstellung [des christlichen Glaubens deutend, inszenierend und symbolisch] sachgerecht koordinieren“ (Hermelink).

Für diese Aufgaben ist ein hohes Maß an theologischer Kompetenz erforderlich, in der die durch das Theologiestudium und die fortlaufende theologische Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten, in steter Reflexion sich persönlich angeeignet und zu Überzeugungen geworden sind. Pfarrer*innen bringen damit den christlichen Glauben auch mit ihrer Person individuell in Hoffnung und Zweifel öffentlich zur Darstellung – insofern haben sie in besonderer Weise „Religion als Beruf“ (Fechtner).

Die besondere Verantwortung von Pfarrer*innen deshalb liegt darin, zu garantieren, dass der Auftrag, der an alle Christ*innen gestellt ist und der in den kirchlichen Grundhandlungen wie Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht seinen öffentlich erkennbaren und eindeutigen Ausdruck findet, sachgerecht, ordnungsgemäß und verlässlich erfüllt wird. Dies ist die spezifische Verantwortung der Pfarrer*innen, die nicht zu verwechseln ist mit der Verantwortung der gewählten Gremien wie Kirchenvorstände usw.

Jeweils einzelne Aufgaben auch des Pfarrdiensts – wie Predigt, Seelsorge oder Unterricht –werden sachgerecht und verlässlich auch durch andere Berufe (wie Gemeindepädagog*innen, Kirchenmusiker*innen) oder von ehrenamtlich Tätigen (z.B. Prädikant*innen, ehrenamtlicher Seelsorgedienst im Krankenhaus) ausgeführt. Die besondere Verantwortung von Pfarrer*innen liegt vielmehr darin, stets das „Ganze“ – auch in ökumenischer Weite – der Kirche im Blick zu behalten und für es einzustehen. Zusammenfassend bilden daher vordiesem Hintergrund drei Aufgaben die besondere Verantwortung des Pfarrberufes ab: 

  • immerwährende und erneute Herstellung der Kohärenz zur biblischen Überlieferung (theologisch-hermeneutische Perspektive) vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen und Herausforderungen
  • Garantie für die öffentlich erkennbare, dauerhafte, verlässliche, eindeutig und sachgerecht Darstellung des christlichen Glaubens
  • „Religion als Beruf“ mit der eigenen Person darzustellen.

In den Überlegungen, in welcher Weise, an welchen Orten und Räumen, zu welchen Zeiten und Gelegenheiten Möglichkeiten geschaffen werden sollen, in denen christlicher Glaube dargestellt wird (sowohl dauerhaft verlässlich als auch punktuell situativ), ist der Austausch der verschiedenen Perspektiven – kunstästhetisch-kulturpädagogisch, pädagogisch-sozialraumhermeneutisch, theologisch-hermeneutisch – unerlässlich.

So wird die gemeinsame Verantwortung für das jeweilige kirchliche Leben und Handeln vor Ort wahrgenommen.

Dieser Austausch kann aber nicht nur interprofessionell im Team der jeweils zuständigen Berufe erfolgen – wenngleich dort erste Vergewisserungen und Ideen entwickelt werden können – sondern muss eingebunden sein, in die örtlichen Leitungsgremien und in den Diskurs mit allen anderen haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Folgende Fragen sind dabei stets auf Neue zu überprüfen:

  1. Welche Bedürfnisse und Nöte am Ort und in der Region, auf die wir antworten sollten, erkennen wir, wenn wir mit den Augen des Glaubens schauen, christlichen Glauben und Lebenswelt konfrontieren? Anders gesagt: Was ist die Aufgabe, die Gott an diesem Ort, in dieser Region für uns hat?
  2. Welche Herausforderungen davon können und wollen wir mit unseren Fähigkeiten und Ressourcen mit welchen Mitteln annehmen?
    Anders gesagt: Welche Kirche wird in diesem Kontext gebraucht?
  3. Konkreter: Welche Aufgaben sollen in welchem Umfang an welchen Orten zu welchen Zeiten mit welchen Berufsgruppen mit welchen Qualifikationen in welchem Verhältnis zueinander ausgeführt werden?

Hierbei wird stets nur exemplarisch – niemals vollumfänglich – gehandelt werden können.

Dipl.-Sozialpädagoge und Gemeindepädagoge Martin Biehl
Landeskirchenmusikdirektor Stefan Küchler
Oberkirchenrat und Pfarrer Dr. Holger Ludwig


Praktisches auf den Punkt gebracht

"Gibt es da nicht irgendwo eine Checkliste für den Start von Verkündigungsteams?". Auf Anregung von Pröpstin Henriette Crüwell hat das Regionalbüro Vernetzte Beratung ekhn2030 aus den Ergebnissen der Fokusgruppe den Versuch gewagt und auf einer DIN A4 Seite "Praktisches auf den Punkt gebracht".